Liebe Mitglieder
Liebe Golfer
Aufgrund der neuen Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg vom 3. November 2021 gilt folgendes im Golfclub Rheinblick:
Warnstufe:
- Auf dem Golfplatz dürfen sich nur noch Personen mit 3G aufhalten.
- In Innenräumen dürfen sich nicht immunisierte Personen nur mit PCR Test aufhalten (Ausnahme Toiletten, dort nur 3G ohne PCR).
- Gäste müssen sich ab sofort bis 12 Stunden vor der Tee Time per Mail im Sekretariat anmelden und das Zertifikat per Mail zusenden.
- Im Restaurant wird bei allen das Zertifikat + ID/Pass kontrolliert.
- Bei Schülerinnnen oder Schülern einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises.
- Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind von der Testpflicht ausgenommen.
Im Detail:
Geimpfte und Genesene haben - wie bisher - zum Innenbereich ohne Einschränkungen Zugang, müssen allerdings entsprechende Nachweise vorzeigen. Für den Außenbereich ist kein Zugangsnachweis notwendig.
Nicht immunisierte Personen benötigen für den Zugang zum Innenbereich einen negativen PCR-Testnachweis, der vorzuzeigen ist. Für den Außenbereich ist ein negativer Antigen- oder PCR-Testnachweis erforderlich, der vorzuzeigen ist.
Wir bitten alle Spieler, diese vorgängig per Mail unter info@golfclubrheinblick.de an den Golfclub Rheinblick zu senden.
In geschlossenen Räumen gilt die Maskenpflicht. Auch im Freien gilt die Maskenpflicht verpflichtend, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht beim Essen und Trinken.
Die Registrierungspflicht kann über die Startliste bzw. über die Teetimeliste erfolgen. Wer nicht gespielt hat, muss sich über die Luca App (Download und Registrierung nur in Deutschland möglich) oder durch einen Registrierungszettel registrieren.
Danke für´s Mitmachen.
Golferische Grüsse und bitte bleibt gesund!
Der Vorstand und die Geschäftsleitung
Hier geht´s zur aktuellen Coronaverordnung im Golfclub Rheinblick